Prüfungen nach StVZO
Wir koordinieren die Termine und führen diese in den möglichen Zeiträumen durch,
– mit Hol- und Bring-Service,
auf eigener Prüfstraße mit kurzfristiger und flexibler Terminvergabe, - Fahrtenschreiberprüfung -
Hauptuntersuchung HU / Abgasuntersuchung AU - die Bremssicherheitsprüfung SP - bis zur BGR 500 - für Hebebühnen.
Gerne erinnern wir Sie rechtzeitig, wenn eine vom Gesetzgeber vorgesehene Prüfung bei einem Ihrer Fahrzeuge in Kürze ansteht.
Hauptuntersuchung (HU) mit Hol- und Bring-Dienst
SP Sicherheitsprüfung
Die Bremsenuntersuchung nach § 29 StVZO ("SP") führen wir bei allen LKW, Anhänger und Bussen durch - von Montag bis Samstag - nach Absprache.
Fälligkeiten:
7.5t – 12t |
Erstmals fällig 42 Monate nach Zulassung Dann 6 Monate nach HU |
12t - |
Erstmals 30 Monate nach Zulassung Dann 6 Monate nach HU |
Busse (>8 Sitze) |
Erste Prüfung 6 Monate nach 1.HU Zweite Prüfung 6 Monate nach 2. HU Dritte Prüfung 3 Monate nach 3. HU Dann alle 3 Monate |
Die SP kann im Monat vor der Fälligkeit ausgeführt werden.
Die Prüfung gilt ab dem Monat der Fälligkeit.
SP-Plakette
UVV Prüfung nach BGR 500
Wir prüfen Ihre Ladeboardwand nach BGR 500
- Wartung
- abschmieren
- Hydraulikölwechsel mit Filter
- Befestigungen prüfen
- Ladebordwand einstellen
Darüberhinaus führen wir Reparaturen an Hydraulikschläuchen und Elektrik, sowie Schweissarbeiten aus.